Andere Modelle

HMO

  • HMO-Versicherte verpflichten sich, im Krankheitsfall immer zuerst einen ganz bestimmten Arzt aufzusuchen, der im HMO-Center praktiziert. Dieser Arzt wird als Gatekeeper bezeichnet. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Notfälle, die jährliche gynäkologische Vorsorgeuntersuchung sowie Kontrolluntersuchungen beim Augenarzt.
  • Der HMO-Arzt erhält für die medizinische Versorgung der bei ihm eingeschriebenen Versicherten eine monatliche Pauschale ausbezahlt, mit der er «wirtschaften» muss. Aus dieser Pauschale werden alle Leistungen bezahlt, welche die HMO-Versicherten in Anspruch nehmen.
  • Die pauschale Entschädigung der ärztlichen Leistungen erlaubt es dem HMO-Arzt, sich auf das Erbringen der für seine Patienten richtigen Leistungen zu beschränken. Ein Anreiz zur Ausweitung der Menge der ärztlichen Leistungen entfällt, umgekehrt könnte ein Anreiz bestehen zu stark zu rationalisieren. 

Telmed

  • Bei jedem neu auftretenden Gesundheitsproblem wenden sich die Versicherten vor dem ersten Arztbesuch immer an eine telefonische Beratungsstelle. Dort erteilen medizinische Fachpersonen Auskünfte, geben Verhaltens-empfehlungen ab oder leiten die Patienten an einen Arzt, ein Spital oder einen Therapeuten weiter.
  • Das Modell eignet sich insbesondere für junge Personen oder Patienten mit leichten Erkrankungen. In den meisten anderen Fällen wird Ihnen die telefonische Beratungsstelle im Krankheitsfall empfehlen, für weitere Abklärungen den Hausarzt zu konsultieren. Dies führt zu Doppelspurigkeiten und erhöhten Kosten.
  • Der direkte Gang zum Hausarzt und die Versicherung im Hausarztmodell kann somit einfacher und effizienter für Sie sein. 

Apotheker Modelle

  • Versicherte in diesem Modell wenden sich für eine Erstberatung an eine der Partner-Apotheken ihrer Krankenversicherung. Diese verfügen über ein separates Besprechungszimmer für vertrauliche Gespräche.
  • Alternativ können die Versicherten rund um die Uhr die telefonische Beratungsstelle anrufen. Ist ein Arzttermin erforderlich, wählen Sie einen Arzt aus einer Liste aus.
  • Eine vertragliche Zusammenarbeit mit dem Arzt, wie dies im Hausarztmodell der Fall ist, besteht in der Regel nicht. Dies erschwert unter Umständen den nachgelagerten Zugang zu einem Hausarzt.